BGN: Sicherheit für Quereinsteiger

Ralf Lang
17 März 2022

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat gemeinsam mit Fahrzeugherstellern und -betreibern Checklisten für Food-Trucks und Imbisswagen entwickelt und schafft damit Voraussetzungen für Arbeitsschutz auf engstem Raum.

Ob zwischendurch oder „auf die Schnelle“, überall und jederzeit soll leckeres Essen verfügbar sein. Die Nachfrage ist groß, rollende Kleinküchen wie Food-Trucks können sie bedienen - über das Angebot des klassischen Bratwurst- Imbisswagens hinaus. Aber viele Betreiber sind Quereinsteiger oder Existenzgründer, denen es oft an Erfahrung oder an Informationen fehlt.

Checklisten zum Arbeitsschutz

Einen einfachen und praktikablen Einstieg in den Arbeitsschutz bieten die Checklisten, die die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gemeinsam mit Fahrzeugherstellern und -betreibern entwickelt hat und in der aktuellen Ausgabe der BGN-Zeitschrift „Report“ veröffentlicht (www.bgn.de, Shortlink = 1849). Dort geht’s, neben der Ausstattung des Fahrzeuges und des Arbeitsplatzes, auch um speziellere Themen wie Arbeitsorganisation oder den Betrieb von Flüssiggas-Flaschenanlagen.

Mehr ins Detail geht die BGN-Handlungshilfe „Verkaufsfahrzeuge“. Diese bietet zudem noch Hinweise auf weitere Arbeitshilfen. Wer die 5-seitige Handlungshilfe durcharbeitet und dokumentiert, schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Denn so führt man gleichzeitig auch eine Gefährdungsbeurteilung durch, zu der man verpflichtet ist (www.bgn.de, Shortlink = 1836).

Weitere Informationen gibt es unter Verkaufsfahrzeuge - Sicherheitstechnische Anforderungen / Praktikable Lösungen; www.bgn.de, Shortlink = 1835.

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