BMSGPK Österreich: Mehr Speisen-Transparenz

Julia Breil
19 April 2023

Ab September dieses Jahres gilt für die Gemeinschaftsverpflegung (GV) in Österreich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für bestimme Lebensmittelgruppen. Diese soll mehr Transparenz für Verbraucher bei ihrer Speisenauswahl schaffen.

Horecanews, 19.04.2023 – Künftig müssen öffentliche und private Großküchen wie Kantinen, Cafeterien sowie Verpflegungseinrichtungen im Gesundheits- und Bildungsbereich in Österreich für mehr Transparenz auf ihren Speisekarten sorgen: Ab September 2023 ist nach einer Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) die Herkunftsangabe von Fleisch, Milch und Milchprodukten sowie Eiern und Eiprodukten verpflichtend. Diese beinhaltet neben Angaben zur Kenntlichmachung von Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch auch Fleisch von Schafen, Ziegen oder Wild sowie Flüssigei- und Trockenei-Produkte.

Bewusste Essensentscheidungen

„Den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen wir damit eine bewusste Entscheidung und tragen dem Wunsch nach regionalen und österreichischen Produkten Rechnung“, betont Bundesminister Johannes Rauch anlässlich der Kundmachung der Verordnung Mitte März und ergänzt: „Ich bin überzeugt, dass wir bei den Kantinen eine Dynamik in Gang setzen, die weitere Transparenz am Teller bringen wird.“

Verpflichtend ist die Herkunftskennzeichnung für die genannte Großküchen in der GV. Andere Gastronomiebetriebe können die Herkunft der verwendeten Lebensmittel freiwillig angeben unter der Voraussetzung, dass diese zutreffend und nicht irreführend gestaltet ist.

jamVerlag GmbH · Neusser Straße 13 D-47877 Willich · Tel. +49 (0) 21 54 - 607 32-0 · Fax +49 (0) 21 54 - 607 32-20 · E-Mail: info @ jamverlag.de · © 2023