BMEL: Silber und Gold für Bio-Verpflegung

Julia Breil
08 Mai 2023

Anhand eines dreistufigen Bio-Labels sollen Essensgäste im Außer-Haus-Markt künftig schnell erkennen können, wie groß der Bio-Anteil an den Speisen ist. Einen ersten Entwurf für die Verordnung hat Ernährungsminister Cem Özdemir Mitte April im Bundeskabinett eingereicht.

Horecanews, 08.05.2023 – „Die Gemeinschaftsverpflegung hat ein Riesenpotential, Jung und Alt mit gesundem, nahrhaftem und nachhaltigem Essen zu versorgen“, zeigte sich Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, anlässlich der Vorstellung eines Bio-Labels für Kantinen, Mensen und weitere Betriebe im Außer-Haus-Markt Mitte April überzeugt.

Durch die Verwendung eines Bio-Labels könnten diese ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben, führt der Ernährungsminister die Pläne des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aus und betont: „Zugleich stärken wir den Ökolandbau, indem wir die Nachfrage befördern – das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu 30 Prozent Bio bis 2030.“

Dreistufiges Kennzeichnungsmodell

Die geplante Verordnung, die aktuell zur Prüfung im Bundeskabinett vorliegt, soll einen klaren Rechtsrahmen schaffen, damit Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können. Sie sieht ein neues Kennzeichen in Bronze, Silber und Gold vor, das entsprechend des verwendeten Bio-Anteils bei der Speisenzubereitung vergeben werden soll.

Beträgt der Bio-Anteil des Geldwertes des Gesamtlebensmitteleinkaufs eines Außer-Haus-Betriebs 20 bis 49 Prozent, darf dieser laut den Plänen des BMEL mit dem Bio-AHV-Logo (AHV = Außer-Haus-Verpflegung) in Bronze werben – bei einem geldwerten Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent mit dem silbernen und bei einem geldwerten Bio-Anteil von 90 bis 100 Prozent mit dem goldenen. Zudem ermögliche die neue Verordnung dem Bundesministerium zufolge, dass Unternehmen einfach und unternehmerfreundlich Bio-Zutaten auf den Speisekarten kennzeichnen und damit werben können.

Vorteile für Unternehmen und Verbraucher

Die neue Verordnung soll, sofern durch den Bundesrat im Sommer beschlossen, nationale Regelungen zu Bio-Kennzeichnung und -Auszeichnung schaffen, die speziell auf die Belange im Außer-Haus-Markt zugeschnitten sind. Dies gelte auch für die damit zusammenhängende Kontrolle und Zertifizierung.

Erlaubt ist es Unternehmen dann, Zutaten und extern zugekaufte Erzeugnisse in Bio-Qualität zu kennzeichnen und damit zu werben. Im Vergleich zur bisherigen Praxis bedeute das dem BMEL zufolge eine Vereinfachung und eine Verbesserung der Unternehmerfreundlichkeit bei der Bio-Kennzeichnung. Gleichzeitig stelle die Verordnung sicher, dass Verbraucher verlässliche Informationen zum Einsatz von Bio-Produkten in Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung erhalten. Auch gebe es Außer-Haus-Betrieben die Möglichkeit, den geldwerten prozentualen Bio-Anteil in drei Kategorien auszuzeichnen.

Hintergrund der geplanten Verordnung

Der ökologische Landbau trägt nach Auffassung des BMEL in besonderem Maße zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei. Daher hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die ökologische Landwirtschaft bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche auszudehnen. Damit mehr Landwirte auf Bio umstellen können, müssen sich Angebot und Nachfrage langfristig im Einklang entwickeln. Die Verordnung soll Gastrobetrieben die Bio-Kennzeichnung erleichtern und damit zum verstärkten Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel motivieren.

 

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